Baurecht .
Beamtenrecht .
Beitrags- und Gebührenrecht .
Denkmalschutzrecht .
Erbrecht .
Gewerberecht .
Planen .
Steuerrecht .
Straßenrecht .
Umweltrecht .
Vergaberecht
Beitrags- und Gebührenrecht
Die Gemeinden sind u.a. berechtigt, Beiträge und Gebühren zu
erheben. Zu nennen sei der sog. Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch
sowie ein Straßenbaubeitrag nach dem Kommunalabgabengesetz der Länder.
Die Beitrags- und Gebührenlast ist bei Investitionen nicht zu unterschätzen.
Wir beraten Grundstückseigentümer, Investoren und Gemeinden. Bestehende
Gestaltungsspielräume führen häufig zu einer befriedigenden
Regelung. Spezielle Verjährungsvorschriften und Verwirkungstatbestände
zeigen wir auf.